Pressemitteilung | 10.09.2015

Hartz IV: Fünf Euro mehr reichen nicht – Neuberechnung notwendig

Zu den Berichten um eine Regelsatzanhebung erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Das Bundesverfassungsgericht musste in der Vergangenheit bei der Berechnung der Regelsätze immer wieder einschreiten und hat wiederholt Berechnungsmängel festgestellt. Aber die Bundesregierung hält an ihren Rechentricks bei der Berechnung des Regelsatzes fest. 
Die Hartz IV-Beziehenden bleiben abgehängt. Je größer die Spaltung in arm und reich, desto geringer werden die Regelsätze für die Hartz IV-Beziehenden. Den Hartz IV-Beziehenden werden notwendige Bedarfe völlig willkürlich gestrichen. Zum Beispiel sind die Kosten für Verkehr deutlich gekürzt worden. Familien mit einem Kind erhalten dafür insgesamt nur 47,12 Euro im Monat. Wie das reichen soll, ist mehr als schleierhaft. Familien mit geringen Einkommen geben in Wirklichkeit das Fünffache dafür aus. Wir brauchen deswegen eine grundsätzliche andere Neuberechnung der Regelsätze. Fünf Euro mehr reichen nicht aus. Die Würde aller Menschen muss Grundlage der Politik sein. Die Bundesregierung muss deshalb den Regelsatz endlich ohne Rechentricks berechnen und in der Folge den Regelsatz deutlich anheben.