Pressemitteilung | 02.10.2014

Tafeln – kein Ersatz für soziale Rechte

Portrait von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Mit freundlicher Erlaubnis von Stefan Kaminski, Fotograf
Portrait von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Mit freundlicher Erlaubnis von Stefan Kaminski, Fotograf

Anlässlich des achten Deutschen Tafeltags am 04. Oktober 2014 erklärt Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der deutsche Sozialstaat weist immer mehr Lücken auf. Dies zeigt auch die immer stärkere Verbreitung und Inanspruchnahme der Tafeln..Mittlerweile gibt es bundesweit 920 Tafeln und über 3000 Ausgabestellen. So sehr die Menschen, die sich ehrenamtlich bei Tafeln engagieren, unseren Respekt verdienen, so wichtig ist zu betonen: Tafeln dürfen von der Politik nicht als selbstverständlich hingenommen werden und schon gar nicht zum Lückenfüller für die schlechte staatliche Versorgung werden.

Die Verbreitung und Professionalisierung der Tafeln birgt die Gefahr, dass sie staatliche Leistungen ersetzen, weil die Tafeln als immer selbstverständlicherer Teil der Versorgung der Armen angesehen werden. Auf diese Weise wird jedoch Armut nicht nachhaltig bekämpft, sondern es entsteht ein Paradox: Viele möchten Gutes tun, es könnte jedoch sein, dass sie genau damit zur Stabilisierung eines schlechten Zustandes beitragen.

Eines dürfen wir nicht vergessen: Es gibt einen zentralen Unterschied zwischen den Tafeln und den sozialen Rechten in Deutschland. Tafelnutzer sind Empfänger barmherziger und zweitklassiger Lebensmittelhilfen – auf staatliche Sozialleistungen besteht hingegen ein Rechtsanspruch für alle, der die Beziehenden auch als rechtlich Gleiche anerkennt.

Einen fairen, gerechten und unbürokratischen Zugang zu Sozialleistungen für alle bedürftigen Menschen kann nur der Sozialstaat mit rechtlich garantierten Leistungen bieten.