Pressemitteilung | 09.09.2014

Regelsatzurteil – Rechentricks gerade noch legal

Portrait von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Mit freundlicher Erlaubnis von Stefan Kaminski, Fotograf
Portrait von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Mit freundlicher Erlaubnis von Stefan Kaminski, Fotograf

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Das Urteil macht deutlich: Das Verfassungsgericht kann und will nicht alles regeln. Für soziale Gerechtigkeit ist die Politik zuständig. Dafür gewährt es jetzt einen überaus breiten Gestaltungsspielraum. Gemessen daran ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Ohrfeige für die Bundesregierung. Mehrere Rechentricks werden vom Verfassungsgericht aufgelistet, die belegen, wie die Bundesregierung mehr als hart an die verfassungsgemäße Grenze gegangen ist. Zum Teil aber auch darüber hinaus.

Das Verfassungsgericht erweitert mit seinem Urteil die Ansprüche auf einmalige Bedarfe und Fahrtkostenerstattung. Vor allem verlangt das Bundesverfassungsgericht, dass nachgewiesen wird, dass die kleingerechneten Regelsätze die existenziellen Bedarfe überhaupt decken. Diesen Nachweis muss die Bundesregierung jetzt erbringen.

Der Ball liegt also wieder bei der Politik. Jetzt muss eine Debatte über eine nicht nur rechtmäßige, sondern auch faire Berechnung des Regelsatzes neu entbrennen. Es kann nicht sein, dass der Regelsatz immer weiter unter das Niveau der Armutsrisikogrenze sinkt. Dazu müssen auch alternative Berechnungsweisen geprüft werden.