Kleine Anfrage und Antwort | 27.03.2020

Weiterbildung für Arbeitnehmer*innen

Am 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Das Gesetz beabsichtigte eine bessere Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit. Jetzt soll die Beratung nicht mehr nur Arbeitslosen zur Verfügung stehen, sondern auch mehr Beschäftigten, um sie im digitalen Wandel vor drohendem Jobverlust zu bewahren. Unabhängig von Ausbildung, Alter und Betriebsgröße soll Weiterbildung ermöglicht und damit einfacher zugänglich werden. Es ist notwendig, die Wirkung der bestehenden gesetzlichen Regelungen regelmäßig zu beleuchten. Fragen, wie und ob die bestehenden Maßnahmen und Veränderungen des Qualifizierungschancengesetzes wirken, habe ich in einer kleinen Anfrage zusammengestellt.

Evaluation des Qualifizierungschancengesetzes Drucksachen Nr.: 19/17878

Insgesamt ist der Anstieg der geförderten Weiterbildung mit etwas über 10% eher gering. Eine
deutliche Mehrnutzung von geförderter beruflicher Weiterbildung ist durch das Inkrafttreten des
Qualifizierungschancengesetz bisher nicht festzustellen.

Diese und viele weitere Informationen sind der Auswertung zur kleinen Anfrage zu entnehmen. Hier.

31. März 2020: Seit knapp einem Jahr fördert die Bundesagentur für Arbeit nicht nur Arbeitslose, sondern auch Beschäftigte mit Weiterbildung. Doch gab es bisher nur einen geringen Anstieg solcher Maßnahmen und Kurse. Mit einer kleinen Anfrage habe ich der Bundesregierung auf den Zahn gefühlt, wie die staatliche Unterstützung bisher von den Unternehmen und Arbeitnehmern genutzt wurde. Darüber berichtet der Tagesspiegel hier.