16.11.2020

Schriftliche Fragen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Im Oktober fragte ich die Bundesregierung wie viele Selbständige in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlten und wie die Bundesregierung das unterstützen könnte. Die Antworten gibt es hier als PDF.

Zusammenfassung der Antworten der Bundesregierung

Insgesamt ist die Zahl der freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versicherten Selbstständigen überschaubar und nimmt kontinuierlich ab. (Die Zahlen sagen nichts über Soloselbstständige, sondern nur über Selbstständige allgemein aus).

Im Jahr 2019 waren es noch knapp 80.000 und im Jahr 2020 in etwa 70.000 Menschen. Durch die Coronakrise wurde dieser Trend nicht gestoppt.

Der Anteil der 4 Mio Selbstständigen (bzw. 2 Mio Soloselbstständigen), die sich freiwillig in der ALV versichern ist also marginal: 2019 sind ca. 2% aller Selbstständigen sind in der freiwilligen ALV. 2020 nur noch 1,7%. Zu vermuten ist, dass das alles Soloselbstständige sind. 

Knapp 6000 Selbstständige erhielten 2019 ALG I. Das sind von den freiwillig Versicherten immerhin 13,33%. Für das Jahr 2020 können leider noch keine Angaben gemacht werden.

Die Bundesregierung bedauert zwar, dass sich so wenige Selbstständige (Existenzgründer*innen) freiwillig versichern lassen, bemüht sich aber auch nicht an diesem Sachverhalt etwas zu ändern.

Allerdings hat sich BMAS und BA infolge der COVID-19-Situation darauf geeinigt, dass bis 30. Juni 2021 befristet Unterbrechungen der selbstständigen Tätigkeit nicht einschränkend für eine erneute Versicherung berücksichtigt werden. Und dass bei aktuellen Beitragsrückständen das Mahnverfahren ausgesetzt wird und auch nicht zu einer Beendigung der Antragspflichtversicherung führt.