Antwort kleine Anfrage und Auswertung | 30.11.2018

Unterstützung für die Ärmsten der Armen nicht unnötig schwer machen

Ab 01.01.2019 wirkt eine neue Förderrichtlinie für die Umsetzung des EHAP - dem Fonds zur Unterstützung der am stärksten von Armut betroffenen Menschen. Es gibt neue bürokratische Hürden, die von der europäischen Ebene nicht vorgegeben wurden und kleinere Projektträger belasten. Die Anfrage stellt forscht nach den Hintergründen und Absichten dieser neuen zuwendungsrechtlichen Vorgaben - denn unnötige nationale bürokratische Hürden erschweren kleineren Projektträgern die Arbeit. Das geschieht ausgerechnet bei einem europäischen Förderinstrument, das niedrigschwellig Zugang für die Arbeit mit den stärksten von Armut betroffenen Menschen ermöglichen soll.

Die Auswertung als PDF gibt es hier: Auswertung_kA_EHAP.pdf
Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage gibt es hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/058/1905867.pdf 

Auswertung: Veränderungen der Förderrichtlinie zur Umsetzung von EHAP-Projekten durch das BMAS/BMFSFJ:

Ausgangslage:

·      Die zweite Förderrunde des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) kann beginnen. Ziel der Projekte ist es in erster Linie zugewanderte Unionsbürger*innen, deren Kinder sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen an die vorhandenen Beratungs- und Hilfeangebote heranzuführen, und somit deren Lebenssituation zu verbessern. Umgesetzt werden die Projekte im Kooperationsverbund durch Träger der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige gemeinnützige Träger wie bspw. Migrantenselbstorganisationen oder auch die Kommunen selbst. 

-        ·      Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben 67 Projekten zugesagt 

-        ·      Eine gemeinsame Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) definiert die nationalen Bedingungen für eine Bewerbung als EHAP-Projektträger. Diese wurde für die zweite Förderperiode überarbeitet und erst am 06.07.2018 vorgelegt. Erst dann begann das Bewerbungsverfahren mit einer ersten Frist bis zum 29.07.2018. 

-        ·       Hierbei gibt es aber zwei Veränderungen im Text, die gravierende Auswirkungen auf die Arbeit der freigemeinnützigen Träger haben könnten. Vergleicht man die ab 01.01.2019 in Kraft tretende Förderrichtlinie mit der bisherigen, fehlen relevante Aspekte, die gerade für kleinere Projektträger unüberwindbare Hürden darstellen können:

o   So legt der Text nahe, es müssten Eigenmittel als echte Barmittel vorliegen, statt diese wie bisher auch über Personalfreistellungskosten verrechnen zu können

o   Zudem wird der Eindruck erweckt, vorhandenes Personal, das für ein neues Projekt eingesetzt werden soll, müsse in gleichem Umfang nachbesetzt werden. Eine Ausnahme wurde in der o.g. Richtlinie nur für bereits im EHAP-Programm Beschäftigte aus der 1. Förderrunde gewährt.

-      ·       Hierzu hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Sorge geäußert und es gab die Sorge, dass sich nun weniger Projekte um eine Förderung bewerben würden – in der kurzen Frist zwischen Veröffentlichung der Richtlinie und Frist zur Interessenbekundung waren diese problematischen Textstellen nicht aufzuklären 

Inhaltliche Auswertung der kleinen Anfrage:

·        ·      Anzahl von Bewerbungen um Förderung ist um über 20 Prozent gesunken.

·        ·      Von vorherigen 84 Projekten haben sich nur 69 zur Fortführung in der zweiten Runde beworben. 

 

 

Bewerbungen insgesamt

von Trägern der freien Wohlfahrtspflege

von

Kommunen

sonstige Akteure

Bewerber zur Fortführung bestehender Projekte

Neue

Projekte

1. Förderrunde (84 Projekte)

191

93

40

58

-

-

2. Förderrunde (67 Projekte)

149

41

29

79

69

80

Quelle: Eigene Ausarbeitung

Zu den Hauptproblemen Förderfähigkeit Stammpersonal und Eigenmittel:

·        Hierzu fällt besonders die Antwort zur Frage Nr. 10 auf. Diese Interpretation der Förderfähigkeit von Stammpersonal konnte zum Bewerbungszeitraum niemand kennen. Zudem steckt auch hier der Teufel in bürokratischen Details: Wie kann man im Antragsverfahren nachweisen, dass man ein Träger ist, der sich ganz überwiegend über zeitlich begrenzte Projektförderung finanziert? Allein diese Interpretation zieht für die Verbände und Vereine einen enormen Beratungsbedarf nach sich, wenn es um die Bewerbung für Projekte nach dem allgemeinen Förderrecht geht.

·        Die Bundesregierung stellt in den Antworten zwar endlich öffentlich klar, dass Personalausgaben weiterhin förderfähig sind und auch weiterhin als Eigenmittel anerkannt werden können. Zudem können auch Geldleistungen Dritter als Ersatz für die Eigenmittel der Träger anerkannt werden. Dabei wird aber ein Bezug zum allgemeinen Förderrecht hergestellt. Hier gilt es in Zukunft aufzupassen, dass es im allgemeinen Förderrecht nicht zu einer weiteren Veränderung und Uminterpretation kommt - die sich auf EHAP –Projekte auswirken können.

 Fazit:

Die späte Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie und dazu die neuen Formulierungen bezüglich Eigenmittel und Stammpersonal haben zu großer Verunsicherung bei vielen Projektträgern geführt. Eine Vielzahl von bewährten Projekten hat sich daraufhin nicht beworben. BAGFW und DGB haben sich dazu besorgt an die Bundesregierung gewendet, das ist keine Kleinigkeit. Die Antworten sorgen hier zwar für etwas Klarheit, doch diese kommt für viele Projekte zu spät und die bürokratischen Feinheiten um Stammpersonal anerkennen zu lassen sind beratungsintensiv und somit eine weitere Hürde für kleine Träger.

Statement:

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Es ist mehr als ärgerlich, wie durch bürokratische Hürden und Verzögerungen engagierte Menschen und Projekte, mit dem Ziel den Ärmsten der Armen zu helfen verunsichert und ausgebremst wurden.“

  

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Meine Politik der Jahre 2010-2013